Gebühren

Gebühren


Die Gebühren für eine klassisch homöopathische Behandlung richten sich nach dem für die Behandlung aufzubringenden Zeitaufwand und bewegen sich im Rahmen der GebüH. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem LVKH.
Ich berechne folgende Gebühren (gültig ab 1.1.2023):

Klassische Homöopathie, Praxistermine

ausführliche Beratung
(Gespräch, jede angefangenen 15 Minuten)
EUR 20,-
Erster Termin, chronisch bedingte Erkrankung
(Anamnesegespräch bis zu 120 Minuten, Auswertung, Arzneiverordnung)
EUR 180,-
Erster Termin, chronisch, Kinder (bis 10 J.)
(Anamnesegespräch, Auswertung, Arzneiverordnung)
EUR 120,-
Erster Termin, ausschließlich akute Erkrankung
(Anamnesegespräch jede angefangenen 30 Minuten, Auswertung, Arzneiverordnung)
EUR 40,-
akute Behandlungen während einer chronischen Therapie werden im Rahmen der Folgetermine abgerechnet, siehe unten
Folgetermin, Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung
(Gespräch jede angefangenen 30 Minuten, Auswertung)
EUR 40,-
Folgetermin Kinder (bis 10 J.) EUR 45,-
Folgetermine sind bei chronischen Behandlungen in Abständen von durchschnittlich 4-6 Wochen erforderlich, im Falle längerer Behandlungen können die Terminintervalle meist noch weiter verlängert werden.

Klassische Homöopathie, Telefontermine

kurze Information (z. B. Frage wg. Behandlung) EUR 0,-
Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneieinnahme
(Gespräch bis 15 Minuten)
EUR 20,-
Folgetermin, ausführlich, per Telefon (länger als 15 min) EUR wie Folgetermin, s.o.
Anruf außerhalb üblicher Sprechzeiten (wenn nicht vorher so vereinbart) EUR 50% Aufschlag

R.E.S.E.T.

ausführliche Beratung
(Gespräch, jede angefangenen 15 Minuten)
EUR 20,-
je Sitzung (Dauer ca. 60 min) EUR 60,-
Kurzbalance (Dauer ca. 30 min) EUR 30,-

Terminversäumnis / späte Absage

wenn keine Absage bis spätestens 24 Std. vor Termin, pauschal EUR 30,-

Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von eventueller Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung.
GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand abgerechnet. Die Homöopathie-Leistungen schließen homöopathische Fallanalysearbeiten (Repertorisation, Vergleichende Materia-Medica-Extraktion etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit ein. Die Beträge können in Einzelfällen vom GebüH abweichen.
Zusatzkosten für Hausbesuche werden nach GebüH abgerechnet und liegen zwischen 29,50 EUR und 36,50 EUR plus Kilometergeld.