Gebühren
Die Gebühren für eine klassisch homöopathische Behandlung richten sich nach dem für die Behandlung aufzubringenden Zeitaufwand und bewegen
sich im Rahmen der GebüH. Die Rechnungsstellung erfolgt nach
dem LVKH.
Ich berechne folgende Gebühren (gültig ab 1.1.2023):
Klassische Homöopathie, Praxistermine
ausführliche Beratung (Gespräch, jede angefangenen 15 Minuten) |
EUR | 20,- |
Erster Termin, chronisch bedingte Erkrankung (Anamnesegespräch bis zu 120 Minuten, Auswertung, Arzneiverordnung) |
EUR | 180,- |
Erster Termin, chronisch, Kinder (bis 10 J.) (Anamnesegespräch, Auswertung, Arzneiverordnung) |
EUR | 120,- |
Erster Termin, ausschließlich akute Erkrankung (Anamnesegespräch jede angefangenen 30 Minuten, Auswertung, Arzneiverordnung) |
EUR | 40,- |
akute Behandlungen während einer chronischen Therapie werden im Rahmen der Folgetermine abgerechnet, siehe unten | ||
Folgetermin, Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung (Gespräch jede angefangenen 30 Minuten, Auswertung) |
EUR | 40,- |
Folgetermin Kinder (bis 10 J.) | EUR | 45,- |
Folgetermine sind bei chronischen Behandlungen in Abständen von durchschnittlich 4-6 Wochen erforderlich, im Falle längerer Behandlungen können die Terminintervalle meist noch weiter verlängert werden. |
Klassische Homöopathie, Telefontermine
kurze Information (z. B. Frage wg. Behandlung) | EUR | 0,- |
Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneieinnahme (Gespräch bis 15 Minuten) |
EUR | 20,- |
Folgetermin, ausführlich, per Telefon (länger als 15 min) | EUR | wie Folgetermin, s.o. |
Anruf außerhalb üblicher Sprechzeiten (wenn nicht vorher so vereinbart) | EUR | 50% Aufschlag |
R.E.S.E.T.
ausführliche Beratung (Gespräch, jede angefangenen 15 Minuten) |
EUR | 20,- |
je Sitzung (Dauer ca. 60 min) | EUR | 60,- |
Kurzbalance (Dauer ca. 30 min) | EUR | 30,- |
Terminversäumnis / späte Absage
wenn keine Absage bis spätestens 24 Std. vor Termin, pauschal | EUR | 30,- |
Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von eventueller Erstattung durch Beihilfe oder private
Krankenversicherung.
GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand abgerechnet. Die Homöopathie-Leistungen schließen homöopathische Fallanalysearbeiten (Repertorisation,
Vergleichende Materia-Medica-Extraktion etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt mit ein. Die Beträge können in Einzelfällen vom GebüH
abweichen.
Zusatzkosten für Hausbesuche werden nach GebüH abgerechnet und liegen zwischen 29,50 EUR und 36,50 EUR plus Kilometergeld.